Leistungen
Unsere Leistungen
Unsere Leistungsfelder
sind:
Antrag auf Baugenehmigungen.
Nachweise statische Berechnungen (Tragwerksplanung)
Erstellung von Schal- und Bewehrungspläne
Planung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf den
Baustellen
Kostenschätzung - Mengenermittlung
Fachbauleitung
Definition Standsicherheit nach Landesbauordnung
(1) Bauliche Anlagen müssen sowohl im ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit muß auch während der Errichtung sowie bei der Durchführung von Abbrucharbeiten gewährleistet sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
(2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn durch Baulast und technisch gesichert ist, daß die gemeinsamen Bauteile beim Abbruch einer der aneinanderstoßenden baulichen Anlagen stehen bleiben können.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 10.11.2009(GBl. S. 615) m.W.v. 01.03.2010.